Bei der Ratifikation, Annahme oder Genehmigung dieses Übereinkommens oder dem Beitritt zu diesem notifiziert jeder Vertragsstaat dem Generalsekretär der Vereinten Nationen, dass er seine Gerichtsbarkeit in Übereinstimmung mit Absatz 2 begründet hat.
每一缔约国在批、接受、
加入本公约时, 应将该国依照第2款确立的管辖权范围通
联合国秘书长。